Es war ein Tag wie viele andere auch Suzie Cheikho, Berater bei Insurance Australia Group (IAG) in Australien. Suzie saß an ihrem abgelegenen Schreibtisch und tippte pflichtbewusst (aber kaum) und wusste nicht, dass jede einzelne Berührung der Tastatur registriert wurde.
An diesem Tag würde seine Arbeitswelt zusammenbrechen. Nach 18 Dienstjahren kam seine Entlassung wie ein Blitz aus heiterem Himmel, und das alles aufgrund einer Technologie zur Erkennung von Tastenanschlägen, die eine „geringe Tippaktivität“ aufdeckte. Entschuldigung für den etwas „Rieducational Channel“-Anfang, ich lächle, um nicht zu weinen. Bereiten Sie sich darauf vor, in einen Fall einzutauchen, der Nachdenken verdient.
Die digitale Überwachung erreicht neue Höhen
Im Zeitalter der Fernarbeit ist Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung. Denn wenn dieses Vertrauen verloren geht, entstehen Monster. Insurance Australia Group (IAG) nutzte die Technologie zur Verfolgung von Tastenanschlägen auf der Tastatur, um die Leistung eines seiner Mitarbeiter zu überwachen. Konnte er es schaffen? Es ist ethisch, oder?
Ironie des Schicksals, Suzie Cheikho Es war unter anderem für die Einhaltung gesetzlicher Fristen und die Überwachung der „Work-from-Home-Compliance“ verantwortlich. Und sie wurde wegen Nichteinhaltung von Fristen und Besprechungen sowie wegen Abwesenheit und Unerreichbarkeit entlassen.
La Australische Fair Work Commission (FWC) abgelehnt seine Klage wegen „ungerechtfertigter“ Entlassung mit der Begründung, dass seine Entlassung aus einem „triftigen Grund für Fehlverhalten“ erfolgt sei. Suzie behauptet, sie sei wegen ihrer psychischen Probleme ins Visier genommen worden. Wer hat Recht?
Tastendruck: ein unerbittlicher Blick
Die Tastendruckerkennungstechnologie ist nicht neu, aber ihr Einsatz bei der Überwachung von Remote-Mitarbeitern hat mehrere ethische Fragen aufgeworfen. Das australische Unternehmen verfolgte Suzies Cyber-Aktivitäten 49 Tage lang zwischen Oktober und Dezember und stellte „sehr geringe Tippaktivität“ fest.
Der Mitarbeiter bestritt, weniger als die vorgesehenen Stunden gearbeitet zu haben und gab an, dass er sich über andere Geräte angemeldet habe. Sie war „verwirrt und schockiert“ über die Daten und stellte deren Richtigkeit in Frage.
Fernüberwachung und endgültiges Urteil
Für den Vizepräsidenten des FWC, Thomas Roberts, die Beweise zeigten, dass Suzie „während ihrer festgelegten Arbeitszeit nicht wie erforderlich arbeitete“. Die Situation ist bedauerlich, aber die Entlassung wurde nicht als unfair oder unangemessen angesehen.
Dieser Fall konfrontiert uns mit einer neuen Realität der Fernarbeit. Inwieweit können Unternehmen ihre Mitarbeiter überwachen? Wo verläuft die Grenze zwischen Privatsphäre und beruflicher Verantwortung? Und vor allem: Wie können wir Vertrauen und Überwachung in einer zunehmend vernetzten Welt in Einklang bringen?
Suzies Geschichte ist ein sehr ernster Weckruf, der uns dazu einlädt, über die Zukunft der Arbeit und unser Verhältnis zur Technologie nachzudenken. Vielleicht ist es an der Zeit, uns zu fragen: Sind Sie wirklich freier, wenn Sie aus der Ferne arbeiten, oder stehen Sie einfach unter einer neuen Art von Aufsicht?
Nicht zu erwähnen was bewegt sich.